Kommentar zum Prozess am 6.10.2021
Gestern wurde der Vater des Mörders vom 19. Februar 2020 wegen dreifacher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Am schwersten ins Gewicht fielen dabei die rassistischen Beleidigungen gegen Teilnehmer:innen einer Kundgebung in Hanau-Kesselstadt Ende Dezember 2020, darunter mehrere Angehörige der Ermordeten. Es ist gut, dass der Vater des Attentäters wegen den rassistischen Beleidigungen vom Gericht verurteilt wurde. Wichtige Fragen bleiben aber weiter unbeantwortet.