#saytheirnames — Newsletter der Initiative 19. Februar Hanau
Nr. 5 —November 2021
Den Newsletter findet ihr hier auch als PDF als Download zum Ausdrucken und weiterverbreiten.
Am 3. Dezember nach Wiesbaden!
Liebe Freundinnen und Freunde!
Wie schon im letzten Newsletter vorangekündigt, findet am Freitag, den 3. Dezember, im hessischen Landtag die erste öffentliche Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Hanau statt. Die Angehörigen haben erfolgreich durchgesetzt, dass 12 von ihnen als Erste Zeugnis ablegen können:
an den vier ersten Terminen am 3.12., 17.12., 20.12.2021 und am 21.01.2022.
Sicherlich werden viele Medien live darüber berichten und es bietet sich damit eine weitere Chance, die Kette des behördlichen und polizeilichen Versagens vor, in und nach der Tatnacht zu thematisieren und hoffentlich weitere Informationen zur Aufklärung über die Abläufe zu erhalten.
Wir wollen mit möglichst vielen Unterstützer:innen in Wiesbaden vor Ort dabei sein und unsere Solidarität ausdrücken. Die Plätze für Zuhörer:innen innerhalb des Landtages werden wahrscheinlich sehr eingeschränkt bleiben, aber wir wollen auch außerhalb eine Mahnwache einrichten und dort Kundgebungen organisieren.
Es geht am 3.12. morgens um 9.00 Uhr los, zu jedem der vier Termine sind drei Angehörige geladen und es wird jeweils bis Nachmittag gehen. Wer sich also Zeit nehmen kann, bitte mit- oder dazukommen. Im Laden in der Krämerstraße werden wir versuchen, Mitfahrgelegenheiten zu koordinieren.
Der Untersuchungsausschuss wird zumindest das gesamte Jahr 2022 andauern, mit etwa zwei Sitzungen pro Monat.
Um möglichst zu jedem Termin nicht nur innerhalb des Landtags, sondern auch außerhalb mit den Fotos der Ermordeten sowie unseren vier zentralen Forderungen nach Erinnerung, Gerechtigkeit, Aufklärung und Konsequenzen präsent zu sein, suchen wir weitere Gruppen und Organisationen, die uns dabei helfen. Unser Wunsch wäre, dass unterschiedliche Akteure „Termin-Patenschaften“ übernehmen und mit den Angehörigen und der Initiative an der jeweiligen Ausgestaltung überlegen.
Zur Umsetzung dieser Idee und für Informationen zum Untersuchungsausschuss laden wir für Dienstag, den 16. November 2021 um 19 Uhr zu einer Veranstaltung in die Krämerstraße 24 ein.
Erinnerung
Jeden 19. des Monats organisieren die Angehörigen und die Initiative 19. Februar zur Erinnerung Gedenkaktionen mit Kerzen und Blumen auf dem Hanauer Hauptfriedhof sowie an den beiden Tatorten.
Bis April 2021 war zudem der Marktplatz ein Treffpunkt des Gedenkens sowie mehrerer Kundgebungen: als Ort des Innehaltens und Zusammenstehens. Dafür sollte ein zentraler Marktplatz auch da sein. Mit der Restaurierung des Gebrüder-Grimm-Denkmals wurden diese Aktivitäten ausgesetzt. Doch im Rahmen des von der Stadt Hanau initiierten Prozesses um ein zentrales Mahnmal fordern die Familien der Opfer, dass das favorisierte Modell, das vom betreffenden Künstler eigens für den Marktplatz konzipiert wurde, auch dort aufzustellen. In den letzten Wochen wurde jedoch deutlich, dass der Oberbürgermeister und mehrere Parteivertreter:innen unwillig sind, diesem Anliegen der Familien zu folgen.
Die ursprünglich zum 2. Jahrestag geplante Einweihung des Mahnmals wurde deshalb auf unbestimmte Zeit verschoben.
Diese Entschleunigung erscheint jedenfalls sinnvoll. Doch die wesentliche Frage ist nur aufgeschoben: werden letztlich die Familien, denen berechtigterweise der Status der Jury zuerkannt wurde, über den Aufstellungsort entscheiden? Oder soll über sie hinweg für einen anderen Standort entschieden werden? Das wäre ein bitterer Rückschritt der bisher weitgehend opferorientierten Erinnerungspolitik in Hanau.
Gerechtigkeit
Über 20 Monate nach der Tat – noch immer kein Cent der hessischen Landesregierung für die Opferfamilien
Im Januar 2021, vor bald einem Jahr, wurde in Wiesbaden mit großem Trara ein allgemeiner Opferfond für Hessen eingerichtet. Was in anderen Bundesländern längst besteht und ohne das Wort „Rassismus“ auch nur zu erwähnen, sollten 2021 zwei Millionen Euro für Opfer aller möglicher Straftaten in Hessen bereitgestellt werden. In mehreren Gesprächen in den Monaten danach haben Politiker:innen der verantwortlichen Parteien immer wieder zugesagt, dass die Familien, die in Hanau Todesopfer zu beklagen haben, in besonderer Weise finanzielle Unterstützung erhalten, sowie dass dies anrechnungsfrei, unbürokratisch und zügig laufen würde. Davon ist bis Anfang November 2021 noch immer Nichts in Sicht. Das erst Ende September gebildete Antragsgremium hat sich noch nicht einmal getroffen, offensichtlich haben die Verantwortlichen wieder „vergessen“, in welch dringlicher, finanziell unsicherer Situation sich viele der Opferangehörigen befinden.
Denn die Krankengelder sind mittlerweile ausgelaufen und das sogenannte Opferentschädigungsgesetz entpuppt sich als bürokratisches Monster, das zudem – selbst wenn geringe Summen endlich bewilligt werden – kein Leben in Würde ermöglicht. Insofern würden kurz- und mittelfristig Auszahlungen aus dem Opferfond die Alltagsprobleme der Betroffenen zumindest lindern und alle sollten mitwirken, bei den Verantwortlichen Druck zu machen, dass die versprochenen Gelder für 2021 auch wirklich in 2021 ausgezahlt werden.
Niculescu Păun hat in einem Kommentar zum Abschlussbericht des Bundesopferbeauftragten die prekäre Situation der Familien eindrücklich geschildert:
https://19feb-hanau.org/2021/11/02/ein-kommentar-von-niculescu-paun-opferangehoeriger-des-rassistischen-terroranschlags-in-hanau-zum-abschlussbericht-des-bundesopferbeauftragten-prof-dr-edgar-franke/
Aufklärung I
UNA 20/2 – Infos zum Untersuchungsausschuss zu Hanau
Der Einreichungsantrag zum UNA 20/2 umfasst zehn Punkte. 1: Zum Täter und seinem Vater. 2: Zu den Waffengenehmigungen für den Täter. 3: Zur Nichterreichbarkeit des Notrufs. 4: Zum verschlossenen Notausgang. 5: Zu den Polizeieinsätzen an den Tatorten. 6: Zu den Einsatzstrukturen der Polizei. 7: Wann für die Behörden klar wurde, dass die Tat rassistisch motiviert war. 8: Zu den Umständen am und zur späten Stürmung des Täterhaus. 9: Zum Umgang der Polizei mit den Angehörigen.10: Zu den bewaffneten Bedrohungen am JuZ Kesselstadt in 2017.
15 Abgeordnete der fünf Parteien im Hessischen Landtag bilden das Gremium: fünf von der CDU, jeweils drei von Grünen und SPD, zwei von der AfD und jeweils eine Person von FDP und Linke. Ein SPD-Abgeordneter leitet den UNA als Vorsitzender. Drei Abgeordnete reichen aus, um Beweisanträge zu stellen und Zeug:innen laden zu lassen.
Alle neun Familien haben in jeder Sitzung einen garantierten Platz zum Zuhören. Darüber hinaus wird es wahrscheinlich nur 48 Zuschauerplätze auf der Bühne geben, von denen 31 für Journalist:innen vorgesehen sind. Insofern bleiben nur 17 Plätze für interessierte Besucher:innen und wenn sich mehr Personen darauf bewerben, wird gelost.
Mit Sicherheit ist vom UNA 20/2 keine lückenlose Aufklärung zu erwarten, aber durchaus weitere Informationen und damit weitere Puzzle-Teile, um die Kette des Versagens genauer nachvollziehen und Verantwortliche benennen zu können. Der Ausschuss ist jedenfalls ein Instrument, um die vielen offenen Fragen und Widersprüche einmal mehr in die Öffentlichkeit zu bringen. Und mit ca. zwei Sitzungen pro Monat dürfte sich der UNA 20/2 bis ins Jahr 2023 hinziehen. Also etwa 1 1/2 Jahre lang, in denen wir immer wieder skandalisieren und anklagen werden, was in Hanau alles falsch gemacht wurde und was nie wieder passieren darf.
Aufklärung II
Zum Versagen des Notrufs
Im Oktober hat der Rechtsanwalt der Familie Păun fristgerecht eine ausführliche Beschwerdebegründung bei der Staatsanwaltschaft Hanau eingereicht. Beantragt wird, den Hinweisen auf ein Organisationsverschulden nachzugehen und ein offizielles Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Zur Erinnerung: Am 5. Juli 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Hanau eine 24-seitige Presseinformation veröffentlicht. Darin wird argumentiert, dass nicht gesichert sei, dass das Handynetz von Vili Viorel Păun funktioniert habe und dass nicht klar wäre, ob er den Anweisungen der Polizei, Sicherheitsabstand zum Täter zu halten, gefolgt wäre. Insofern wäre keine Kausalität – also kein direkter Begründungszusammenhang zwischen der Nichterreichbarkeit des Notrufs und dem Tod von Vili Păun – gegeben.
Der Rechtsanwalt der Familie Păun sagt dazu: „Es ist eindeutig, dass der polizeiliche Notruf unterbesetzt war und – trotz aller Kritik und Warnungen innerhalb der Polizei – die personelle sowie völlig veraltete technische Ausstattung nicht den Notwendigkeiten angepasst wurde. Ca. 20 Jahre lang haben die Verantwortlichen wissentlich das Risiko der Nichterreichbarkeit in Kauf genommen. Die explizit geäußerte Befürchtung, dass die Übermittlung von aktuellen Ortsangaben zu einem Täter an mangelnder Notrufkapazität scheitern könnte, mit fatalen Folgen für die Menschen an den späteren Tatorten, ist am 19.02.2020 exakt so eingetreten. Dazu muss die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln.“
In der Beschwerde wird entlang der offiziellen Akten detailliert das selbstlose und couragierte, aber dabei durchaus besonnene Verhalten des Vili Viorel Păun nachgezeichnet. Ausführlich wird sowohl „zur eindeutigen Kausalität“ des Organisationsverschuldens für den Tod von Vili Stellung genommen als auch „zur jedenfalls möglichen Kausalität“ des Organisationsverschuldens für den Tod der weiteren in Kesselstadt ermordeten Personen.
Deshalb muss hier weiter ermittelt werden. Vili hat mit seinem mutigen Eingreifen bereits am ersten Tatort weitere Morde verhindert. Bei einem intakten Notruf hätte jedenfalls sein eigenes Leben gerettet und hätten womöglich sogar die Opfer am zweiten Tatort verhindert werden können. Alle Familien der Opfer verlangen zu Recht, dass die Verantwortlichen dieses Organisationsversagens ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Ohne Konsequenzen?
Zum Vater des Täters
Am 6. Oktober wurde der Vater des Mörders vom 19. Februar 2020 vom Hanauer Amtsgericht wegen dreifacher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Am schwersten ins Gewicht fielen dabei die rassistischen Beleidigungen gegen Teilnehmer:innen einer Kundgebung in Hanau-Kesselstadt Ende Dezember 2020, darunter mehrere Angehörige der Ermordeten. Es ist gut, dass der Vater des Attentäters wegen den rassistischen Beleidigungen vom Gericht verurteilt wurde. Wichtige Fragen bleiben aber weiter unbeantwortet.
1. Welche Rolle spielte der Vater des Attentäters in der Tatnacht?
Nach dem Prozessverlauf ist es wichtig, dass weiter ermittelt wird, welche Rolle der Vater des Attentäters in der Tatnacht spielte. Bereits wenige Stunden nach der Tat wurde er von den Ermittlungsbehörden aus dem Beschuldigtenstatus entlassen und zum Zeugen erklärt. Offensichtlich wurde er niemals ernsthaft mit all seinen Widersprüchen konfrontiert. Im Urteilsspruch vom 06.10.2021 ist auch die rechtsextreme und rassistische Grundhaltung des Angeklagten zweifelsfrei festgestellt worden. Der Angeklagte bezog sich in seinen Ausführungen vor Gericht gleich zweimal auf die Rechtsanwälte Hock und Schmitt-Fricke des Rechtsterroristen Franco A., welche ihn mit ihren Ausführungen zu “politischen Windmaschinen” inspiriert haben. Mehrfach betonte der Vater des Attentäters er habe Mitstreiter, die seine Gedanken teilen.
Der Täter von Hanau hatte seine drei ersten Morde mit einer Ceska begangen und sich damit sicherlich nicht zufällig in die Tradition des NSU stellen wollen. Zudem hatte er einen weißen Wolf mit blauen Augen auf seiner Webseite. Dass der Vater nun in Bezug auf Franco A. von Mitstreitern spricht, macht unsere Vermutung immer wahrscheinlicher: dass er, der Vater, in die Pläne des Sohnes eingeweiht und jedenfalls in der Tatnacht im Täterhaus direkt involviert war.
2. Welche Gefahr geht vom Vater des Attentäters aus?
Wir müssen uns weiterhin fragen: Wie viel Gefahr geht von dem Angeklagten aus? Der sachverständige Psychiater hat in der Verhandlung von “Kampfparanoia” gesprochen und einer Verschlimmerung nach weiteren Misserfolgen, wie dem Urteil. Diese Kampfparanoia finde ihr Ventil in einer Schreibwut. Aber wird es nur bei Schreiben bleiben?
Der Prozessverlauf, von der vom Vater inszenierten Vorführung bis zu seinem offensiv bedrohlichen und rassistischen Verhalten im Verfahren, zeigt einmal mehr, wie richtig wir mit unseren bereits damals gestellten Fragen zur Gefährlichkeit des Vaters lagen.
Denn während des Gerichtsverfahrens hatte ein Sachverständiger sich ausführlich zur Schuldfähigkeit des Angeklagten geäußert. Er charakterisiert ihn als egozentrisch, selbstverliebt, unreflektiert und völlig unempathisch für die Bedürfnisse seiner Umgebung. Er attestiert eine wahnhafte Störung, die nicht behandelbar sei, jedoch sei der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Die Beleidigungen entspringen seinem rechtsextremen Weltbild, er sehe sich selbst als “Angehörigen der deutschen Gründerrasse”, dem sich alle anderen unterzuordnen hätten. Nicht erst seit dem 19.2.2020 wissen wir, wozu solche Rassisten fähig sind.
Termine
Eröffnung der Bildungsinitiative Ferhat Unvar am 12. und 14. November
Konferenztag am 12.11.2021: Nein zu Rassismus an Schulen ab 13.00 Uhr im Kulturforum Hanau
Eröffnung am 14.11.2021 in den Räumen der Bildungsinitiative am Freiheitsplatz 6
https://www.bildungsinitiative-ferhatunvar.de
Gegenhalten – Solidarisch gegen den Bundesparteitag der AfD in Wiesbaden vom 10. bis 12. Dezember
„Die AfD hat ihren Markenkern in rechter Hetze, antimuslimischem Rassismus, Antifeminismus, Antisemitismus und der Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus gefunden. Ihre Positionen zu sozialen, ökologischen und pandemischen Fragen sind existenzbedrohend für alle, die nicht in das begrenzte Weltbild der AfD passen oder denen eine lebenswerte Zukunft für alle am Herzen liegt. Die AfD bildet die Keimzelle eines neuen Faschismus in Deutschland…“