Pressemitteilung 05.10.2021 – Zum Gerichtsverfahren am 6. Oktober wegen Beleidigung gegen den Vater des Mörders vom 19.2.20: Am morgigen Mittwoch, dem 6.10.2021, findet in Hanau ein Amtsgerichtsverfahren wegen Beleidigung gegen den Vater des Mörders vom 19.2.20, statt. U.a. ist er wegen rassistischer Beleidigungen von Teilnehmer:innen einer Kundgebung in Kesselstadt Ende Dezember 2020 angeklagt.
„Zwar ist es richtig, den Vater des Attentäters auch wegen rassistischer Beleidigungen vor Gericht zu stellen,“ sagt Newroz Duman von der Initiative 19. Februar Hanau, „doch angesichts der dokumentierten, vielfachen Verunglimpfungen der Opfer, der volksverhetzenden Anzeigen des Vaters, sowie insbesondere seiner ungeklärten Rolle in der Tatnacht erscheint uns diese Anklage nicht ausreichend.“
Im Dezember 2020 war durch Veröffentlichungen im Spiegel bekannt geworden, dass der Vater in den Monaten nach dem rassistischen Terroranschlag seines Sohnes zahlreiche Anzeigen und Eingaben bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei gemacht hatte. Darin hatte er u.a. die Waffen seines Sohnes zurückverlangt und gefordert, dass die Webseite – mit all den unglaublichen, rassistischen Vernichtungsfantasien des Mörders – wieder online gestellt wird. Zudem hatte er mit dem Verlust weiterer Menschenleben gedroht.
Im Februar 2021 hatten mehrere Rechtsanwalt:innen der Angehörigen der Opfer des 19. Februar 2020 beim Generalbundesanwalt eine gemeinsame Strafanzeige gegen den Vater des Mörders erstattet, insbesondere wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord. Denn entgegen dessen Aussagen, dass er am Tatabend geschlafen und von allem nichts mitbekommen habe, wurde er unmittelbar nach der Tat von zwei Nachbar:innen am Auto seines Sohnes gesehen. Auch hatte er in der Tatnacht seinen Computer benutzt.
„Der Vater des Täters wurde von den Ermittlungsbehörden bereits wenige Stunden nach der Tat aus dem Beschuldigtenstatus entlassen und zum Zeugen erklärt. Offensichtlich wurde er niemals ernsthaft mit all seinen Widersprüchen konfrontiert“, erinnert Newroz Duman. „Und bis heute wissen wir nichts Neues zum Stand der Ermittlungen in der erwähnten Strafanzeige. Die jetzige Anklage wegen Beleidigung darf nicht zum Alibi verkommen, die wirkliche Rolle des Vaters vor und in der Tatnacht zu ermitteln.“
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