Keine Gerechtigkeit ohne Konsequenzen!
Sechs Wochen vor dem 5. Jahrestag des rassistischen Terroranschlages von Hanau hat Niculescu Păun – der Vater von Vili Viorel Păun, einem der Opfer des Anschlags – eine erneute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Sie richtet sich gegen zumindest drei namentlich genannte Beamte, gegen die vor dem Hintergrund des Notrufdesasters von Hanau „wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB“ – so die Formulierung in der Anzeige – ermittelt werden soll:
— gegen Roland Ullmann, zum Tatzeitpunkt Präsident des Polizeipräsidiums Südosthessen, nunmehr Landespolizeipräsident a.D.;
— gegen Jürgen Fehler, zum Tatzeitpunkt Polizeidirektor Main-Kinzig-Kreis, nunmehr Leiter der Abteilung Einsatz im hessischen Präsidium für Einsatz;
— gegen den zum Tatzeitpunkt zuständigen Leiter der Abteilung Einsatz, mutmaßlich der Beschuldigte Claus Spinnler.
In einer diesbezüglichen Pressekonferenz wurden am heutigen Vormittag (Dienstag, 7. Januar 2025) neu gewonnene Erkenntnisse u.a. aus dem Untersuchungsausschuss vorgestellt. Alle drei Beamte seien ihrer Garantenstellung nicht nachgekommen und hätten ihre Sorgfaltspflichten in schwerwiegender Weise verletzt, weil sie von der technischen Unterausstattung sowie personellen Unterbesetzung des Hanauer Notrufes entweder wussten oder dies jedenfalls in ihrer leitenden Funktion hätten wissen müssen.
Niculescu Păun hebt hervor:
„Als Garanten für unsere Sicherheit und somit auch für den Notruf sind diese drei leitenden Polizeibeamten direkt zuständig. Das ist nicht verhandelbar.“
Ein zweiter Schwerpunkt der Anzeige wie auch der Pressekonferenz kritisiert die unterstellenden Spekulationen in den früheren Einstellungsbescheiden der Staatsanwaltschaften, in denen sie in Frage stellten, dass Vili-Viorel Păun den Anweisungen der Polizei Folge geleistet hätte. Anhand von Zeugenbefragungen und mehreren Beispielen wird vielmehr dargelegt, dass Vili-Viorel Păun bei Erreichen des Notrufes und bei entsprechender Aufforderung durch die Polizei die weitere Verfolgung abgebrochen hätte und damit heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch am Leben wäre.
Niculescu Păun:
„Das Entscheidendste ist Vilis Intention und das war die Polizei zu alarmieren. Wie kann es sein, dass sie sagen Vili hätte nicht auf die Polizei gehört? Als er dem Täter hinterhergefahren ist, hat er doch mehrmals versucht die Polizei zu rufen, ist aber nicht durchgekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft muss Vilis Intention ernst nehmen. Seine Intention war es die Polizei zur Hilfe zu rufen. Wir wissen, er hat es fünfmal versucht.“
Mit der 40-seitigen Strafanzeige wird die Staatsanwaltschaft in Hanau aufgefordert, wegen der drohenden Verfolgungsverjährung zum 19. Februar 2025 zeitnah ein Ermittlungsverfahren einzuleiten bzw. dieses den Beschuldigten bekannt zu geben.
In der Pressekonferenz wurde – jenseits der bislang fehlenden juristischen Aufarbeitung – nochmals auf den besonderen Skandal hingewiesen, dass Roland Ullmann wenige Monate nach dem Hanauer Anschlag vom damaligen Innenminister Peter Beuth zum Hessischen Polizeipräsidenten ernannt wurde. Jürgen Fehler wechselte im Dezember 2022 nach Wiesbaden ins hessische Präsidium Einsatz.
Damit wurden also – Zitat aus der Pressekonferenz – „die nachweislich größten Hanau-Versager und Vertuscher – nämlich Ullmann und Fehler“ – nach dem Anschlag von Hanau beide befördert und für ihr offensichtliches Fehlverhalten noch jeweils mit höheren Posten belohnt.