Trotz wiederholter verschwörungstheoretischer Anzeigen zwei Monate vor seiner Tat an die Staatsanwaltschaften in Hanau und Karlsruhe wurde nicht einmal überprüft, ob der Täter von Hanau Waffen besaß. Sechs Monate vor den rassistischen Morden am 19. Februar 2020 hat er von der zuständigen Waffenbehörde sogar problemlos einen europäischen Feuerwaffenpass erhalten. Er konnte damit Gefechttrainings im europäischen Ausland durchführen. Im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Terroranschlag von Hanau wurde ein vielfaches Versagen der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreise festgestellt. Der spätere Täter ignorierte fortlaufend Anfragen der Behörde, ohne dass daraus Konsequenzen gezogen wurden.
Der Attentäter, ein Rassist und psychisch kranker Mann aus Hanau, hat über viele Jahre legale Waffen besessen, weil das Waffenrecht es ermöglicht hat. In der Aufarbeitung des Terroranschlags in Hanau haben wir lernen müssen, dass es nicht nur ein Vollzugsproblem gab, sondern eine Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung – anders als es die Begriffe im Waffenrecht suggerieren – faktisch nicht stattfindet und alleine darin besteht, einige Daten abzufragen. Selbst bei erwiesenen Rechtsextremist:innen reicht das Waffenrecht nicht aus, um sie ohne Zweifel zu entwaffnen. Auch heute noch müssten die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Attentäters von Hanau nicht durch Befragungen, Gespräche oder Gutachten überprüfen. Rechtlich gesehen käme er nach wie vor legal an eine Schusswaffe.
Bis heute – über vier Jahre nach dem Anschlag in Hanau – hat sich daran – entgegen aller Versprechungen verschiedener Politiker:innen – nichts Grundsätzliches geändert. Auf verschiedenen Ebenen müssen wir in Hanau erleben, dass Behördenversagen ohne Konsequenzen bleibt. Offensichtlich gilt dies auch bezüglich der Fehler der Waffenbehörden und der Schutzlücken im Waffenrecht. Es stellt sich die Frage, warum Verfassungsfeinde und psychisch Kranke nach wie vor legal an Schusswaffen kommen und das Waffenrecht von der Bundesregierung nicht überarbeitet wird.
„Rassisten entwaffnen“ ist und bleibt eine unserer konkreten Forderungen. Wenn aus Hanau wirklich gelernt werden will, braucht es dringend ein neues, verschärftes Waffenrecht, mit dem Rassisten und auch psychisch kranke Menschen konsequent entwaffnet werden und keine neue Waffen erhalten dürfen.
Initiative 19. Februar Hanau am 24. Mai 2024