Am 18. März 2022 war der Jurist, Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum als Gutachter im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags geladen. Er hatte im Vorfeld dieses Termins eine 15-seitige Stellungnahme verfasst, die er vor seiner Befragung einleitend vortragen wollte. Dies wurde ihm schließlich durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses untersagt.
Im folgenden dokumentieren wir diese Stellungnahme in voller Länge: