Pressemitteilung Hanau, 24. März 2021
Anwälte der Familien der Opfer, sowie von mehreren Verletzten des 19. Februar in Hanau konfrontieren das Hessische Innenministerium
- Amtspflichtwidrige Versäumnisse und Entscheidungen von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft werden detailliert aufgelistet
- Dienstaufsichtsbeschwerde wurde erhoben und Amtshaftung geltend gemacht
Im Auftrag der Familien der Opfer und mehreren Verletzten des rassistischen Terroranschlages vom 19. Februar 2020 in Hanau haben der ehemalige hessische Justizminister, Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, sowie der Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Günter Frankenberg am vergangenen Montag gemeinsam ein Aufforderungsschreiben an das Hessische Innenministerium gerichtet. In dem Schreiben werfen sie Polizeikräften und Polizeibehörden in Hessen vor, die Mordtaten des Täters in Hanau durch amtspflichtwidrige Versäumnisse begünstigt bzw. nicht verhindert zu haben.
Insbesondere der zahlreichen Zeugenbekundungen zufolge mit Wissen und Duldung der Polizei verschlossene Notausgang am zweiten Tatort sowie die technisch unzulängliche und unterbesetzte Notrufanlage habe den Tatopfern die Möglichkeit genommen, sich vor der Tat durch Flucht oder das rechtzeitige Herbeiholen polizeilicher Hilfe zu schützen.
Außerdem seien im Falle eines Opfers nachweislich die Vitalfunktionen nicht rechtzeitig überprüft worden, was eine unterlassene Vergewisserung durch die Polizeikräfte darstelle, die als erste am Tatort waren.
Schließlich wird dem Land Hessen in ausführlichen Darlegungen vorgehalten, für die pflichtwidrige Vorbereitung der Obduktionen der am 19.02.2020 Ermordeten durch Polizei und Staatsanwaltschaft Hanau verantwortlich zu sein und damit das Totenfürsorgerecht der Angehörigen sowie die postmortale Würde der Verstorbenen verletzt zu haben.
Vor dem Hintergrund dieser Vorwürfe erheben die Vertreter der Familien Dienstaufsichtsbeschwerde und setzen dem Hessischen Innenministerium eine Frist bis 23. April 2021, die durch die genannten Versäumnisse verursachten materiellen und immateriellen Schäden auszugleichen.
Rupert von Plottnitz und Günter Frankenberg: „Entgegen den Behauptungen des Innenministers gab es aus unserer Sicht gravierende Versäumnisse und Fehlleistungen von Behörden, für die das Land Hessen verantwortlich ist.“
Armin Kurtović für die Familien der Opfer: „Sollte das Innenministerium sich erneut weigern, auf die von unseren Rechtsanwälten dargelegten Versagenspunkte einzugehen, werden wir beim zuständigen Gericht eine Amtshaftungsklage einreichen.“
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